Das diskriminierende und mehrmals vom Bundesverfassungsgericht bemängelte Transsexuellengesetz (TSG) ist Geschichte – endlich! Am Freitag, den 12. April 2024 hat der Bundestag mit überragender Mehrheit das neue Selbstbestimmungsgesetz beschlossen!

 

„Wir begrüßen diesen jetzt dann doch schnellen Beschluss des Bundestages zur Abschaffung des TSG und freuen uns für die TIN*-Community, dass endlich das lang erwartete Selbstbestimmungsgesetz kommt“ sagt René Scheuermann vom CSD-Vorstand.

 

Was bedeutet das für TIN*-Personen (trans*, inter* und nicht-binären Personen)? Wie zufriedenstellend ist das lange ersehnte Selbstbestimmungsgesetz?

 

TIN*-Personen können ab November 2024 endlich ohne Gutachten (bisher wurden zwei Gutachten benötigt) und Gerichtsverfahren und weiteren größeren Hürden auf dem Standesamt ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern. Auch für Kinder und Jugendliche wird dies mit altersgerechter Einbindung der Eltern möglich sein. Diese Erleichterung nimmt viel, teils auch finanzielle Belastung von betroffenen Personen.

 

Zu den bisherigen Gesetzesentwürfen konnten noch deutliche Verbesserungen ins Gesetz übernommen werden. So wurde eine automatische Datenweitergabe und Verschlechterungen bei Elternschaft verhindert.

 

Weniger positiv sieht es hier für Personen aus, die nicht geschäftsfähig sind, oder keinen deutschen Pass besitzen. Auch bei minderjährigen Menschen muss darauf geachtet werden, dass die Beratungspflicht nicht zum Gutachten durch die Hintertür wird. Ebenso wird der Hausrechtsparagraf von Betroffenenverbänden als Symbol der trans*feindlichen Desinformationskampagne kritisiert.

 

„Auch wenn das neue Selbstbestimmungsgesetz noch nicht das ist, was sich die TIN*-Community gewünscht hat und hier in den kommenden Jahren sicher noch Nachbesserungen passieren müssen, so bin ich davon überzeugt, dass das neue Gesetz ganz viel Leid, Hürden und Diskriminierungen nimmt und den betroffenen Personen viel Würde zurückgibt“ sagt Bastian Brauwer aus dem CSD-Vorstand.